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Der frühere Ruhestand ist eine ganz schön teure Angelegenheit

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Der vorzeitige Ruhestand stellt den Vater Staat vor immense Probleme. Und es steht bereits jetzt schon fest, dass das gesetzliche Renteneintrittsalter von 67 Jahren auf Dauer keinesfalls ausreichen wird, um das deutsche Rentensystem wie wir es kennen zu finanzieren. Doch was kann man tun? Die wohl einfachste Lösung wäre, das Renteneintrittsalter noch mehr zu erhöhen. Doch bereits jetzt schon fragen sich viele Bundesbürger ob das wirklich etwas bringen wird beziehungsweise mit welchen Kosten dies verbunden wäre, wenn sie früher in den Ruhestand gehen wollen.

 

Abschläge bei vorzeitigem Rentenbeginn:

 

Vorzeitiger Ruhestand im Alter                   Rentenabschläge in Prozent

67 Jahren                                                                             0                           

66 Jahren und 6 Monaten                                             1,8

66 Jahren                                                                          3,6

65 Jahren und 6 Monaten                                             5,4

65 Jahren                                                                          7,2

64 Jahren und 6 Monaten                                             9,0

64 Jahren                                                                          10,8

63 Jahren und 6 Monaten                                             12,6

63 Jahren                                                                          14,4

 

Wie sich die gesetzlichen Abschläge zusammenstellen?

Wenn Sie den vorzeitigen Ruhestand planen, so sollten Sie genau prüfen, welche Abschläge bei der gesetzlichen Rente zum Abzug kommen. Denn eines steht fest. Nämlich wer um einiges früher vor dem regulären Rentenbeginn mit 67 Jahren seine gesetzliche Rente in Anspruch nehmen möchte, bekommt definitiv weniger Geld. Und die gesetzlichen Abschläge gelten ein Leben lang. Das bedeutet: Für jeden Monat, für den man früher seine gesetzliche Rente erhält, wird einem die reguläre Rente um 0,3 Prozent (siehe oben) gekürzt. Der früheste Zeitpunkt bei einem vorzeitigen Rentenbeginn wäre somit mit 63 Jahren und demzufolge hätte dies einen Rentenabzug von bis zu 14,4 Prozent zu folge.

 

Es dürfte jedem klar sein, dass man dadurch sehr hohe finanzielle einbußen hinnehmen muss. Vor allem wenn es um die Planung der persönlichen Wunschrente geht, sollte man sich darüber so einige Gedanken machen. Doch es ist auch nicht gesagt, dass mit solchen Abschlägen jeder in den vorzeitigen Ruhestand eintreten darf. Denn das ist nur langjährig Versicherten vorbehalten. Das bedeutet konkret, dass hier eine Mindestversicherungszeit von 35 Jahren gegeben sein muss. Doch eine positive Nachricht gibt es hierbei. Nämlich, dass neben den eigenen Beitragszeiten auch Zeiten hinzuzählen wie Kindererziehung, Krankheit, Arbeitslosigkeit, Ausbildung, Studium oder mögliche Ansprüche aus einem Versorgungsausgleich bei Scheidungen.

 

Eine ganz besondere Rolle im Bereich der vorzeitigen Rente spielen langjährig Versicherte. Denn sie haben die Möglichkeit nach 45 Beitragsjahren in den wohlverdienten vorzeitigen Ruhestand einzutreten – und das ohne jegliche Abschläge. Jedoch werden hier Arbeitslosigkeit-, Studien- oder eben Versorgungsausgleichszeiten nicht berücksichtigt. Zudem ist eine ähnliche derartige Kombination nicht möglich. Derjenige der mit 65 Jahren den Ruhestand ohne Abschläge genießen möchte, darf die Rentenzahlungen nicht noch weiter vorziehen und das auch nicht mit Abschlägen.

Viele Grüße

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